Evangelische Obdachlosenhilfe
in Deutschland e.V
Reichensteiner Weg 24
14195 Berlin
Tel.: (0 30) 8 30 01-3 71
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Der Verbogene Paragraf ist ein symbolischer Preis, der als „Wanderpokal“ an Sozialleistungsträger mit kritikwürdiger
Rechtsvollzugspraxis überreicht wird. Die etwa 50 cm hohe Metallskulptur besteht aus einem Männchen, das mit
Energie ein Paragrafensymbol verbiegt.
In Wahrnehmung der Interessen der Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld, beobachtet die EvO laufend die
tatsächliche Umsetzung und Realisierung von Rechtsansprüchen Sozialleistungsberechtigter in allen Teilen der
Bundesrepublik und erhält durch Rückmeldungen und Beobachtungen Kenntnis von defizitären und rechtswidrigen
Verwaltungsvollzügen.
Mainz/Berlin. Der „verbogene Paragraph“ ist ein Negativpreis, den die Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V. in der Vergangenheit mehrfach an Behörden verliehen hat, die besonders hartnäckig Rechtsverletzungen begangen und damit einkommensarme Menschen beeinträchtigt haben. In diesem Jahr hat der Preis des Vereins einen anderen und sehr prominenten Adressaten – die Bundesregierung! Gerade mit der aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Novellierung von HARTZ IV (SGB II) befürchten die zahlreichen, beim Kongress in Mainz anwesenden Fachleute weitere Nachteile für und Repressionen gegen einkommensarme Menschen. Der Preis wurde heute beim Bundeskongress der Evangelischen Obdachlosenhilfe in Mainz verliehen. „Wohnungslosigkeit und Armut sind das Ergebnis eines langfristigen Verarmungs‐ und Ausgrenzungsprozesses benachteiligter Menschen, wobei Wohnungslosigkeit die extremste Form darstellt: Krisen auf dem Arbeitsmarkt und im Finanzsystem, Modernisierungsprozesse und Sozialabbau führen zu sozialen Ungerechtigkeiten und erhöhen die Armutsrisiken. Es ist ganz offensichtlich, dass armen Menschen nicht nur Anerkennung und Einkommen fehlen, sondern wir sehen auch die Verwirklichung ihrer grundlegenden sozialen Rechte in Gefahr. Bürgerrechte einlösen heißt auch politische Rechte aktiv wahrzunehmen. Dies kann jemand, dessen grundlegende soziale und materielle Absicherung gegeben ist,“ kommentiert Stefan Gillich, stv. Vorsitzender der Ev. Obdachlosenhilfe in Deutschland die Verleihung eines Sonderpreises an die Bundesregierung.
Zuvor hatten die Teilnehmenden eine „Mainzer Erklärung“ verabschiedet. In ihr wird politischer Handlungsbedarf benannt Entsprechend fordert der bundesweit tätige Verein von der Bundesregierung, auch Menschen die Wahrnehmung und Verwirklichung ihrer sozialen Rechte zu garantieren. Stefan Gillich: „Unsere Gesellschaft hat sich um die Schwächsten zu sorgen und zu kümmern. Diese grundgesetzlich verbriefte Garantie ist vom Gesetzgeber einzulösen. Dies klar und deutlich zu benennen mag zwar unpopulär sein in dieser Zeit, aber es ist so nötig wie nie zuvor“.
Die Evangelische Obdachlosenhilfe e.V. (EvO) verleiht wieder den Wanderpokal „Verbogener Paragraf“, der alle 2 Jahre an Sozialleistungsträger mit kritikwürdiger Rechtsvollzugspraxis überreicht wird. 2008 erhält diesen Pokal die Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger in Greifswald. Die Verleihung erfolgt im Rahmen des Bundeskongresses der EvO vom 05. bis 07. November 2008 in Hamburg.
Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten können sich häufig nicht gegen die Rechtsverweigerung seitens öffentlicher Stellen wehren; sie scheuen den Rechtsweg - seit Hartz IV mehr denn je. Dagegen geht die Evangelische Obdachlosenhilfe mit einem Monitoringprojekt vor. Der Bericht des Monitoringprojekts von Dezember 2005 bis November 2006 liegt jetzt vor.
Der darauf basierende satirische Negativpreis, der Verbogener Paragraf - die "silberne Zitrone der Wohnungslosenhilfe" - wurde am 9. November in Berlin im Rahmen des Bundeskongresses an die ARGE Gifhorn verliehen.